Wir prüfen mit Sorgfalt
Beliebigkeit ist unsere Sache nicht. Um den exklusiven Charakter der Gesellschaft zu wahren, entscheiden klare Kriterien über die Aufnahme als Mitglied.
Im § 3 der Satzung heißt es: „Als Mitglied können volljährige Personen aus allen Bereichen der Wirtschaft aufgenommen werden, sofern sie selbstständig sind oder eine leitende Tätigkeit ausüben. Jeder Aufnahmeantrag muss durch zwei Mitglieder unterstützt werden.“ Über den Antrag wird dann im Vorstand entschieden, für die Aufnahme ist Einstimmigkeit erforderlich.
Wird keine Einstimmigkeit erreicht, aber weiterhin auf Aufnahme bestanden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit über den Antrag. Die wachsende Beliebtheit der Union macht eine gewisse Selektion nötig, um den Charakter des Vereins zu erhalten.
Deshalb gilt in den meisten Fällen:
- Wer unter 35 Jahre alt ist, wird an die Gildejunioren verwiesen
- Nur wer mindestens Prokura hat, erfüllt die Anforderungen der Ausübung einer leitenden Tätigkeit
- Freiberufler müssen ihren Wohnsitz oder ihr Büro in Oldenburg haben.
- Das Unternehmen | Gewerbe muss seit mindestens 3 Jahre bestehen.
- Aus jedem Unternehmen kann nur eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern Mitglied der Union werden.
- Nur natürliche Personen können Mitglied sein. Firmenmitgliedschaften gibt es nicht.